Diagnose und Arbeitsleben
Persönliche Assistenz
Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent oder ab Pflegegeld Stufe 3 haben Anspruch auf persönliche Assistenz für die Ausübung ihres Berufes, Berufsausbildung, Erststudium, Arbeitssuche oder die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.
Landesstellen des Sozialministeriums-Service
- Begleitung auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle oder Ausbildungsort
- Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
- Unterstützung bei Aufträgen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit
- manuelle Unterstützungstätigkeiten im Dienst oder während der Ausbildung
- Assistenz bei der Basisversorgung während der Dienstoder Ausbildungszeit (z. B. Essen, Körperpflege)
- Sonstige erforderliche Assistenzleistungen wie Ein- und Aussteigen beim Auto
Arbeitsunfähigkeit & Invaliditätspension
Wenn Sie noch im aktiven Arbeitsleben stehen und Ihre Arbeitsfähigkeit infolge des körperlichen Zustandes vermindert ist, haben Sie Anspruch auf eine Invaliditätspension (für ArbeiterInnen) oder Berufsunfähigkeitspension (für Angestellte). Invalidität bedeutet, dass die Arbeitsfähigkeit von ArbeiterInnen durch Krankheit erheblich gemindert ist.
Berufsunfähig sind Angestellte, deren Arbeitsfähigkeit krankheitsbedingt um mehr als die Hälfte geringer ist als die einer gesunden Person mit vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung. Stellen Sie rasch einen Antrag bei der Pensionsversicherung, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann und der Anspruch in mehreren Schritten (u. a. ärztliche Begutachtung) geprüft wird.