Den Alltag gestalten
Unterstützung und Pflege zuhause
Pflegegeld
Pflegegeld bekommen Sie zugesprochen, wenn Sie mehr als 65 Stunden im Monat Hilfe im Alltag benötigen. Zum Beispiel beim Kochen, beim Essen, mit den Medikamenten, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang, bei der Körperpflege, beim Einkaufen, Putzen oder Beheizen der Wohnung, beim Wäschemachen sowie bei Amtswegen oder Arztbesuchen.
Den Antrag stellen Sie als Pensions- BezieherIn bei jenem Versicherungsträger, der diese ausbezahlt. Der Antrag kann formlos erfolgen. Sie bekommen dann die passenden Formulare per Post zugeschickt. Berichte aus dem Spital, Befunde und Ähnliches fügen Sie dem Antrag bei. Im Formular ist anzugeben, welche Tätigkeiten noch möglich sind und welche nicht. Im nächsten Schritt erfolgt eine Begutachtung Zuhause.
Anlaufstellen zum thema Pflegegeld
Sozialministerium
Broschüre mit Informationen zum Pflegegeld in leichter Sprache des Sozialministeriums.
Der Bürgerservice des Sozialministeriums ist Montag bis Freitag von
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr für telefonische Anfragen erreichbar.
Website
Arbeiterkammer
Die Arbeiterkammer bietet Beratung zur Antragsstellung, bei Ablehnung oder zur Erhöhung des Pflegegeldes.
Telefonische Beratung Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:45 Uhr.
(Die Nummern für Ihr Bundesland finden Sie auf der Website)
Beratungsstellen der Bundesländer und Städte
Beratungsstellen der Bundesländer und Städte finden Sie auf der u. a. Website.
DIE BEGUTACHTUNG ZU HAUSE
Bereiten Sie sich gemeinsam mit einer Vertrauensperson auf diesen Termin vor. Sie haben das Recht, sich begleiten und unterstützen zu lassen. Dokumentieren Sie vorab Ihren Alltag, was Ihnen schwerfällt und wie lange eine betreuende Person für die Unterstützung benötigt.
Die Pflegeld-stufen
| Pflege-Stufe | Betrag in Euro monatlich (netto) | Pflegebedarf in Stunden pro Monat |
|---|---|---|
| 1 | 206,20 € | Mehr als 65 Stunden |
| 2 | 380,30 € | Mehr als 95 Stunden |
| 3 | 592,60 € | Mehr als 120 Stunden |
| 4 | 888,50 € | Mehr als 160 Stunden |
| 5 | 1.206,90 € | Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist |
| 6 | 1.685,40 € | Mehr als 180 Stunden, wenn tagsüber und nachts regelmäßig Betreuung erforderlich ist oder eine ständige Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig ist, um Gefahren für die betroffene Person oder andere zu verhindern. |
| 7 | 2.214,80 € | Mehr als 180 Stunden, wenn Arme und Beine nicht mehr gezielt genutzt werden können oder ein vergleichbar schwerer Gesundheitszustand vorliegt. |
Höhe des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2026. Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/
UNTERSTÜTZUNG DURCH ANGEHÖRIGE
Etwa 75 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause durch Angehörige gepflegt. Mit dem Pflegegeld können diese einen finanziellen Beitrag erhalten und professionelle Unterstützung zur Entlastung organisieren.
Organisationen wie das Rote Kreuz, Caritas und Diakonie bieten regionale Schulungen für Angehörige an. Dort können Angehörige sich mit Menschen in einer ähnlichen Situation austauschen und werden unterstützt. Zudem werden hier praktische Tipps und wertvolle Kontakte geteilt. Bei den Schulungen wird auch über das Angebot sozialer Dienste wie Heimhilfe oder Essen auf Rädern informiert und es können Pflege-Profis befragt werden.
Wenn die betreuenden Personen verhindert sind, oder eine Pause brauchen, gibt es Angebote für eine Ersatzpflege, für die ein finanzieller Zuschuss beantragt werden kann.
PFLEGEKARENZ UND PFLEGETEILZEIT
In Einzelfällen, speziell nach einer überraschenden Diagnose, kann es sinnvoll sein, dass Angehörige, die noch im Berufsleben stehen, kurzfristig die Möglichkeit einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für ein bis drei Monate in Anspruch nehmen (ab Pflegegeldbezug der Stufe 3). Den Antrag können nahe Angehörige auch stellen, wenn Sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Im Falle eines akut auftretenden Pflegebedarfs ist die zuständige Behörde verpflichtet, binnen zwei Wochen zu reagieren. Der Antrag ist an das für ganz Österreich zuständige Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, zu stellen.
EXTERNE UND AMBULANTE DIENSTE
Die Organisation sozialer Dienste wie z. B. Essen auf Rädern, psychosozialer Dienst oder Heimhilfe erfolgt bundesländerweise und wird zumeist durch Trägerorganisationen (z. B. Volkshilfe, Caritas, usw.) erbracht. Auf die Leistung sozialer Dienste besteht kein Rechtsanspruch.
PflegegeldbezieherInnen erhalten diese Leistung nicht automatisch. Soziale Aspekte werden bei den Kosten berücksichtigt. Bitte erfragen Sie diese direkt bei den Anbietern. Ebenso, welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden. Zuständig ist jeweils das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft.
In den Landeshauptstädten sowie in Wels, Steyr, Wiener Neustadt, Krems an der Donau, Waidhofen an der Ybbs und Rust ist der Magistrat die zuständige Stelle und in Wien ist der Fonds Soziales Wien zuständig.
Die Heimhilfe darf keine medizinischpflegerischen Handlungen setzen, unterstützt aber zu den vereinbarten Zeiten und in den vereinbarten Intervallen im Haushalt oder bei der Körperpflege, erinnert an Medikamente oder hilft Ihnen beim Blutdruck messen.
Häufig haben die Anbieter sozialer Dienste ergänzende Angebote, wie eine diplomierte Krankenschwester, die vorbeikommt, um Medikamente zu dosieren oder Wunden zu versorgen.
Nach einem Spitalsaufenthalt wird Sie das Entlassungsmanagement dabei unterstützen, den Alltag und die passende Unterstützung zu organisieren.
EIN SELBSTBESTIMMTER ALLTAG
Nehmen Sie den eigenen Wohnraum in Hinblick auf körperliche Einschränkungen unter die Lupe. Welche baulichen Barrieren gibt es? Welche Strukturen erleichtern mir den Alltag? Und wie kann durch kluge Umbauten das Umfeld so gestaltet werden, dass es für Sie und Angehörige nutzbar bleibt? Das Entfernen von Stufen und Schwellen, der Einbau von Rampen und Aufzügen und die Anpassung der Sanitäreinheit können Ihnen das Leben erleichtern und werden finanziell unterstützt. Bei allen Förderungen ist es wichtig, erst dann mit den Bauarbeiten zu beginnen, wenn das Förderungsansuchen positiv erledigt ist. Die Begutachtung und Beratung durch eine/n ErgotherapeutIn in Ihrem Zuhause kann hilfreich sein, um Gefahrenquellen im Wohnbereich auszuräumen (z. B. Stolperfallen) und passende Hilfsmittel wie Sitze, Griffe etc. an den passenden Stellen vorzusehen.
HEILBEHELFE UND HILFSMITTEL
Für Heilbehelfe und Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Rollator, orthopädische Schuhe, Rollstuhl, Fußheberschiene) kann ein Kostenersatz bei der Krankenversicherung beantragt werden. Heilbehelfe und Hilfsmittel können auch vom jeweiligen Facharzt/ Fachärztin, nach der Entlassung aus dem Spital oder einer Rehabilitationseinrichtung verordnet werden. Der Selbstbehalt (Kostenbeteiligung) entfällt für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind und Personen, denen Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation gewährt werden. Zuständig ist jener Krankenversicherungsträger, bei dem Sie zur Zeit der Behandlung versichert sind.
Behinderten-Pass
Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Scheckkartenformat. Er kann von allen Altersgruppen beantragt werden.
Mit dem Ausweis können Sie verschiedene Ermäßigungen und steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen sowie den Europäischen Universalschlüssel für barrierefreie Toilettenanlagen im öffentlichen Raum (Eurokey) beantragen. Anspruch haben Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50%, die in Österreich ihren Wohnsitz haben.
Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice – die Ausstellung ist kostenlos.
Der Grad der Behinderung wird durch ärztliche Sachverständige beim Sozialministeriumservice festgestellt. Der ärztliche Dienst entscheidet, ob Sie vorgeladen werden oder die Beurteilung aus den Akten erfolgt.
Bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent wird ein abweisender Bescheid erlassen. Ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent kann allerdings ein Steuerfreibetrag bei Ihrem Finanzamt beantragt werden.
Antrag
- Aktuelle medizinische Unterlagen z. B. fachärztliche Befunde, Pflegegeldgutachten, Entlassungsberichte, Reha-Berichte, Laborbefunde in Kopie.
- Die Befunde sollten alle relevanten Diagnosen belegen, die Sie im Sachverständigengutachten berücksichtigt haben wollen.
- Meldezettel in Kopie
PSYCHISCHE PROBLEME
Wenn Sie aufgrund psychischer Belastungen oder einer Depression individuelle Unterstützung benötigen, gibt es ebenfalls Angebote, die Sie in Anspruch nehmen können. Psychologische Unterstützung kann von Ihren ÄrztInnen begründet und verschrieben werden. Um einen Zuschuss zu den Therapiekosten suchen Sie bei der zuständigen Krankenversicherung an. Mit dem Antrag sind die ärztliche Verordnung, eventuell ein ärztliches Gutachten und eine Rechnung der Therapiekosten zu übermitteln. Die erforderlichen Antragsformalitäten variieren je nach Versicherungsanstalt.
ANLAUFSTELLEN FÜR PFLEGE UND BERATUNG
Übersicht zu landesweit tätigen Trägerorganisationen für mobile Pflege und Beratung im Burgenland
WebsiteBeratung in der Landesstelle Burgenland in Eisenstadt
Auskunfts- und Beratungszeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 7:00 bis 18:00 Uhr
Pflegetelefon
Von Montag bis Freitag von 10:00 bis 11:00 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 15:00 Uhr stehen ExpertInnen bei allen Fragen rund um Pflege und Betreuung kostenlos zur Verfügung.
Website
Beratung in der Landesstelle Kärnten
Auskunfts- und Beratungszeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 7:00 bis 18:00 Uhr
Pflegehotline des Landes Niederösterreich
Kostenlose und kompetente Beratung für pflegebedürftige Menschen, deren Angehörige zu Betreuungs- und Pflegeangeboten oder administrativen Themen.
Montag bis Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr
post.pflegehotline@noel.gv.at
Website
Allgemeine Informationen zu Pflege und Betreuung
Allgemeine Informationen zu Pflege und Betreuung in Niederösterreich – Kontaktstelle Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung
post.gs5@noel.gv.at
Thema Pflege
Broschüren mit Informationen für Angehörige und „DaHeim in NÖ“ zum Download, Listen der Trägerorganisationen und Link zu Hotline und Kontaktformular
Beratung in der Landesstelle Niederösterreich
Auskunfts- und Beratungszeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 7:00 bis 18:00 Uhr
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
Website
Bürgerinfo-Service Landhaus
Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:30 bis 17:00 Uhr, Mittwoch von 07:30 bis 14:00 Uhr, Freitag von 07:30 bis 13:00 Uhr
Website
Beratung in der Landesstelle Oberösterreich
Auskunfts- und Beratungszeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 7:00 bis 18:00 Uhr
Land Salzburg/Pflege zuhause
Referat Pflege und Betreuung
soziales@salzburg.gv.at
Website
Beratung in der Landesstelle Salzburg
Auskunfts- und Beratungszeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 7:00 bis 18:00 Uhr
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
mit einer Übersicht der Trägerorganisationen Hilfswerk Steiermark, Rotes Kreuz Steiermark, Sozialmedizinischer Pflegedienst Hauskrankenpflege Steiermark und Volkshilfe Steiermark
Sozialmedizinischer Pflegedienst gemeinnützige Betriebs GmbH
Kontaktformular mit Rückrufoption Volkshilfe Steiermark: www.smp-stmk.at
Beratung in der Landesstelle Steiermark
Auskunfts- und Beratungszeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 7:00 bis 18:00 Uhr
Allgemeine Informationen zum Thema
Land Tirol/ Abteilung Pflege
Informationen zur Heimhilfe Tirol
pflege@tirol.gv.at
Website
Beratung in der Landesstelle Tirol in Innsbruck
Auskunfts- und Beratungszeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 7:00 bis 18:00 Uhr
Informationen zu den 66 Vorarlberger Krankenpflegevereinen
Darüber hinaus unterstützen viele Gemeinden Pflege daheim mit Sachleistungen, Mietzuschüssen oder einmaligen Beiträgen.
Beratung in der Landesstelle Vorarlberg in Dornbirn
Auskunfts- und Beratungszeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 7:00 bis 18:00 Uhr
Sozialinfo Wien
Servicedienste für Zuhause von der Bücherei bis zu Ausflügen, von Digitaler Fitness, über Freizeitbegleitung bis zur bewegten Apotheke, stets aktuell
Beratung im Zentrum für Kund*innen in Wien
Terminvereinbarung:
Montag bis Mittwoch und Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 7:00 bis 18:00 Uhr