Hilfe + Tipps

Den Alltag gestalten

Unterstützung und Pflege zuhause​

Pflegegeld

Pflegegeld bekommen Sie zugesprochen, wenn Sie mehr als 65 Stunden im Monat Hilfe im Alltag benötigen. Zum Beispiel beim Kochen, beim Essen, mit den Medikamenten, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang, bei der Körperpflege, beim Einkaufen, Putzen oder Beheizen der Wohnung, beim Wäschemachen sowie bei Amtswegen oder Arztbesuchen.

Den Antrag stellen Sie als Pensions- BezieherIn bei jenem Versicherungsträger, der diese ausbezahlt. Der Antrag kann formlos erfolgen. Sie bekommen dann die passenden Formulare per Post zugeschickt. Berichte aus dem Spital, Befunde und Ähnliches fügen Sie dem Antrag bei. Im Formular ist anzugeben, welche Tätigkeiten noch möglich sind und welche nicht. Im nächsten Schritt erfolgt eine Begutachtung Zuhause.

Anlaufstellen zum thema Pflegegeld​

österreichweit

Sozialministerium

+43 800 201 611
Website
österreichweit

Arbeiterkammer

Website
österreichweit

Beratungsstellen der Bundesländer und Städte

Website

DIE BEGUTACHTUNG ZU HAUSE

Eine Ärztin/ein Arzt oder eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, um zu beurteilen, in welchem Ausmaß (Stunden pro Woche) Sie Hilfe benötigen.
Stellen Sie Ihre Situation realistisch dar und nicht positiver als sie ist. Die Vertreter der Krankenkassen haben eine Tendenz, die Unterstützung für Sie möglichst gering zu halten.
Ist einmal eine zu niedrige Pflegegeldstufe festgelegt, müssten Sie die Änderung vor dem Arbeitsund Sozialgericht einklagen. Dies ist klarerweise oft schwierig und dauert lange.
Das Pflegegeld wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Wenn Sie im Spital oder auf Kur sind, ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag. Sobald Sie wieder zu Hause sind, bekommen Sie das Pflegegeld wieder ausgezahlt.
Wichtig: Wenn sich Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert und Sie mehr Unterstützung brauchen, stellen Sie umgehend den Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes.
Tipp

Bereiten Sie sich gemeinsam mit einer Vertrauensperson auf diesen Termin vor. Sie haben das Recht, sich begleiten und unterstützen zu lassen. Dokumentieren Sie vorab Ihren Alltag, was Ihnen schwerfällt und wie lange eine betreuende Person für die Unterstützung benötigt.

Die Pflegeld-stufen

Pflege-StufeBetrag in Euro monatlich (netto)Pflegebedarf in Stunden pro Monat
1206,20 €Mehr als 65 Stunden
2380,30 €Mehr als 95 Stunden
3592,60 €Mehr als 120 Stunden
4888,50 €Mehr als 160 Stunden
51.206,90 €Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
61.685,40 €Mehr als 180 Stunden, wenn tagsüber und nachts regelmäßig Betreuung erforderlich ist oder eine ständige Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig ist, um Gefahren für die betroffene Person oder andere zu verhindern.
72.214,80 €Mehr als 180 Stunden, wenn Arme und Beine nicht mehr gezielt genutzt werden können oder ein vergleichbar schwerer Gesundheitszustand vorliegt.

Höhe des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2026. Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/

UNTERSTÜTZUNG DURCH ANGEHÖRIGE

Etwa 75 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause durch Angehörige gepflegt. Mit dem Pflegegeld können diese einen finanziellen Beitrag erhalten und professionelle Unterstützung zur Entlastung organisieren. 

Organisationen wie das Rote Kreuz, Caritas und Diakonie bieten regionale Schulungen für Angehörige an. Dort können Angehörige sich mit Menschen in einer ähnlichen Situation austauschen und werden unterstützt. Zudem werden hier praktische Tipps und wertvolle Kontakte geteilt. Bei den Schulungen wird auch über das Angebot sozialer Dienste wie Heimhilfe oder Essen auf Rädern informiert und es können Pflege-Profis befragt werden. 

Wenn die betreuenden Personen verhindert sind, oder eine Pause brauchen, gibt es Angebote für eine Ersatzpflege, für die ein finanzieller Zuschuss beantragt werden kann.

Sozialministerium

Unterstützung für pflegenede Angehörige in Österreich

PFLEGEKARENZ UND PFLEGETEILZEIT

In Einzelfällen, speziell nach einer überraschenden Diagnose, kann es sinnvoll sein, dass Angehörige, die noch im Berufsleben stehen, kurzfristig die Möglichkeit einer Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für ein bis drei Monate in Anspruch nehmen (ab Pflegegeldbezug der Stufe 3). Den Antrag können nahe Angehörige auch stellen, wenn Sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Im Falle eines akut auftretenden Pflegebedarfs ist die zuständige Behörde verpflichtet, binnen zwei Wochen zu reagieren. Der Antrag ist an das für ganz Österreich zuständige Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, zu stellen.

Oesterreich.gv.at

Weitere Informationen zum Thema Pflegekarenzgeld

EXTERNE UND AMBULANTE DIENSTE

Die Organisation sozialer Dienste wie z. B. Essen auf Rädern, psychosozialer Dienst oder Heimhilfe erfolgt bundesländerweise und wird zumeist durch Trägerorganisationen (z. B. Volkshilfe, Caritas, usw.) erbracht. Auf die Leistung sozialer Dienste besteht kein Rechtsanspruch.

PflegegeldbezieherInnen erhalten diese Leistung nicht automatisch. Soziale Aspekte werden bei den Kosten berücksichtigt. Bitte erfragen Sie diese direkt bei den Anbietern. Ebenso, welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden. Zuständig ist jeweils das Gemeindeamt oder die Bezirkshauptmannschaft. 

In den Landeshauptstädten sowie in Wels, Steyr, Wiener Neustadt, Krems an der Donau, Waidhofen an der Ybbs und Rust ist der Magistrat die zuständige Stelle und in Wien ist der Fonds Soziales Wien zuständig. 

Die Heimhilfe darf keine medizinischpflegerischen Handlungen setzen, unterstützt aber zu den vereinbarten Zeiten und in den vereinbarten Intervallen im Haushalt oder bei der Körperpflege, erinnert an Medikamente oder hilft Ihnen beim Blutdruck messen. 

Häufig haben die Anbieter sozialer Dienste ergänzende Angebote, wie eine diplomierte Krankenschwester, die vorbeikommt, um Medikamente zu dosieren oder Wunden zu versorgen.

Tipp

Nach einem Spitalsaufenthalt wird Sie das Entlassungsmanagement dabei unterstützen, den Alltag und die passende Unterstützung zu organisieren.

EIN SELBSTBESTIMMTER ALLTAG

Nehmen Sie den eigenen Wohnraum in Hinblick auf körperliche Einschränkungen unter die Lupe. Welche baulichen Barrieren gibt es? Welche Strukturen erleichtern mir den Alltag? Und wie kann durch kluge Umbauten das Umfeld so gestaltet werden, dass es für Sie und Angehörige nutzbar bleibt? Das Entfernen von Stufen und Schwellen, der Einbau von Rampen und Aufzügen und die Anpassung der Sanitäreinheit können Ihnen das Leben erleichtern und werden finanziell unterstützt. Bei allen Förderungen ist es wichtig, erst dann mit den Bauarbeiten zu beginnen, wenn das Förderungsansuchen positiv erledigt ist. Die Begutachtung und Beratung durch eine/n ErgotherapeutIn in Ihrem Zuhause kann hilfreich sein, um Gefahrenquellen im Wohnbereich auszuräumen (z. B. Stolperfallen) und passende Hilfsmittel wie Sitze, Griffe etc. an den passenden Stellen vorzusehen.

Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes

Informationen zu Förderungen für barrierefreies Wohnen

Fachkräfte für Ergotherapie finden

HEILBEHELFE UND HILFSMITTEL

Für Heilbehelfe und Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Rollator, orthopädische Schuhe, Rollstuhl, Fußheberschiene) kann ein Kostenersatz bei der Krankenversicherung beantragt werden. Heilbehelfe und Hilfsmittel können auch vom jeweiligen Facharzt/ Fachärztin, nach der Entlassung aus dem Spital oder einer Rehabilitationseinrichtung verordnet werden. Der Selbstbehalt (Kostenbeteiligung) entfällt für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind und Personen, denen Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Rehabilitation gewährt werden. Zuständig ist jener Krankenversicherungsträger, bei dem Sie zur Zeit der Behandlung versichert sind.

Behinderten-Pass

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Scheckkartenformat. Er kann von allen Altersgruppen beantragt werden. 

Mit dem Ausweis können Sie verschiedene Ermäßigungen und steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen sowie den Europäischen Universalschlüssel für barrierefreie Toilettenanlagen im öffentlichen Raum (Eurokey) beantragen. Anspruch haben Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50%, die in Österreich ihren Wohnsitz haben. 

Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice – die Ausstellung ist kostenlos. 

Der Grad der Behinderung wird durch ärztliche Sachverständige beim Sozialministeriumservice festgestellt. Der ärztliche Dienst entscheidet, ob Sie vorgeladen werden oder die Beurteilung aus den Akten erfolgt. 

Bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent wird ein abweisender Bescheid erlassen. Ab einem Grad der Behinderung von 25 Prozent kann allerdings ein Steuerfreibetrag bei Ihrem Finanzamt beantragt werden.

Antrag

PSYCHISCHE PROBLEME

Wenn Sie aufgrund psychischer Belastungen oder einer Depression individuelle Unterstützung benötigen, gibt es ebenfalls Angebote, die Sie in Anspruch nehmen können. Psychologische Unterstützung kann von Ihren ÄrztInnen begründet und verschrieben werden. Um einen Zuschuss zu den Therapiekosten suchen Sie bei der zuständigen Krankenversicherung an. Mit dem Antrag sind die ärztliche Verordnung, eventuell ein ärztliches Gutachten und eine Rechnung der Therapiekosten zu übermitteln. Die erforderlichen Antragsformalitäten variieren je nach Versicherungsanstalt.

Beratungsstellen für psychische Probleme

Österreichische Bundesverband für Psychotherapie

Suche nach einer Fachperson

ANLAUFSTELLEN FÜR PFLEGE UND BERATUNG

Burgenland

Übersicht zu landesweit tätigen Trägerorganisationen für mobile Pflege und Beratung im Burgenland

Website
Burgenland

Angebote für pflegende und betreuende Angehörige mit Download für einen Folder

Website
Burgenland

Ombudsstelle für PensionistInnen

05 7600 2453
post.pensionisten@bgld.gv.at
Website
Burgenland

Beratung in der Landesstelle Burgenland in Eisenstadt

05 03 03 33170
Kärnten

Land Kärnten Gesundheits-, Pflege- und Sozialdienste (Übersicht)

Website
Kärnten

Pflegetelefon

0720/ 788 999
Website
Kärnten

Angebote für pflegende Angehörige (Überblick)

Website
Kärnten

Pflege A bis Z

Website
Kärnten

Beratung in der Landesstelle Kärnten

05 03 03-35170
Niederösterreich

Pflegehotline des Landes Niederösterreich

+43 2742/ 9005 - 9095
post.pflegehotline@noel.gv.at
Website
Niederösterreich

Allgemeine Informationen zu Pflege und Betreuung

+43 2742/ 9005 - 16341
post.gs5@noel.gv.at
Niederösterreich

Thema Pflege

Website
Niederösterreich

Beratung in der Landesstelle Niederösterreich

05 03 03 32170
Oberösterreich

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

+43 732 77 20 152 21
Website
Oberösterreich

Bürgerinfo-Service Landhaus

+43 732 77 20 0
Website
Oberösterreich

Beratung in der Landesstelle Oberösterreich

05 03 03 36170
Salzburg

Land Salzburg/Pflege zuhause

+43662 8042 3574
soziales@salzburg.gv.at
Website
Salzburg

Beratung in der Landesstelle Salzburg

05 03 03 37170
Steiermark

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Website
Steiermark

Hilfswerk

Website
Steiermark

Sozialmedizinischer Pflegedienst gemeinnützige Betriebs GmbH

Website
Steiermark

Pflegedrehscheiben in den Bezirken

Website
Steiermark

Broschüre Pflege Zuhause

Website
Steiermark

Beratung in der Landesstelle Steiermark

05 03 03 34170
Tirol

Allgemeine Informationen zum Thema

0800 400 160
pflege@tirol.gv.at
Website
Tirol

Beratung in der Landesstelle Tirol in Innsbruck

05 03 03 38170
Vorarlberg

Informationen zu den 66 Vorarlberger Krankenpflegevereinen

Website
Vorarlberg

Beratung in der Landesstelle Vorarlberg in Dornbirn

05 03 03 39170
Wien

Sozialinfo Wien

Website
Wien

Beratung im Zentrum für Kund*innen in Wien

05 03 03 27170
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